adult | erwachsen, forplanzungsfähig | |
allochthon | allochthones Vorkommen: Vorkommen einer Art außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. Das Vorkommen kann auf Aussetzung oder Verschleppung beruhen.
Allochthon sind in Bayern z.B. die meisten Vorkommen der Mauereidechse sowie das einzige bekannte Vorkommen des Alpen-Kammmolchs. |
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autochthon | autochthones Vorkommen: Vorkommen einer Art innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. | |
Biotop | Lebensraum | |
Braunfrösche | Sammelbezeichnung für die drei Arten Springfrosch, Grasfrosch und Moorfrosch (Gattung Rana). Moorfrosch-Männchen können während der Laichzeit auch blau gefärbt sein und Grasfrösche leicht blaue Partien aufweisen. Alle drei Arten sind aber niemals grün. | |
carnivor | Fleisch fressend | |
Detritus | Bestandsabfall; abgestorbene Pflanzen im Zustand der Auflösung. | |
disjunkt | Disjunkte Verbreitung: Das Verbreitungsgebiet einer Art ist in zwei oder auch mehr Teilgebiete aufgespalten. | |
Grünfrösche | Sammelbezeichnung für die drei Arten Kleiner Wasserfrosch, Teichfrosch und Seefrosch (Gattung Pelophylax). Grünfrösche können auch teilweise oder ganz braun gefärbt sein. |
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FFH-Richtlinie | Flora-Fauna-Habitat-Richtline (siehe auch Erläuterungen zu den Artbeschreibungen) | |
FFH-Arten | Arten, die in einem der Anhänge zur FFH-Richtlinie genannt sind (siehe auch Erläuterungen zu den Artbeschreibungen). |
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Herpetologie | Lehre von den Amphibien und Reptilien; Teilgebiet der Zoologie. | |
Hüpferling | frisch metamorphosierter (umgewandelter) Froschlurch. | |
Hybrid | Individuum, das durch Kreuzung zweier Arten entstanden ist. Unter den einheimischen Amphibien ist der Teichfrosch ein Hybrid (siehe Artbeschreibung Teichfrosch). Kreuzungen zwischen anderen Amphibienarten sind sehr selten, kommen aber vor, z. B. zwischen Erd- und Wechselkröte (Bild oben, Hybrid zwischen Erdkröten-Weibchen und Wechselkröten-Männchen). |
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Metamorphose | Umwandlung der Larve (bei Froschlurchen: Kaulquappe) in das „fertige“ Tier. | |
Primärlebensraum | Ursprünglicher, natürlicher Lebensraum einer Art (siehe auch „Sekundärlebensraum“). | |
saP | spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: Prüfung, ob einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG, insbesondere die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, entgegenstehen. Ablauf einer saP:
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Sekundärlebensraum, Sekundärlaichgewässer | Lebensraum, der nicht natürlich, sondern durch Zutun des Menschen (absichtlich oder unabsichtlich) entstanden ist. Für manche Amphibien- und Reptilienarten bedeutende Sekundärlebensräume können z.B. Kiesgruben, Steinbrüche, Bahnanlagen etc. sein. | |
Sukzession | Zeitliche Abfolge verschiedener Lebensgemeinschaften an einem bestimmten Standort. Eine Sukzession findet immer dann statt, wenn sich das Ökosystem am gegebenen Standort nicht im ökologischen Gleichgewicht befindet. Das Endstadium der Sukzession ist in Bayern meist eine Waldgesellschaft; andere Lebensgemeinschaften bilden sich natürlicherweise nur an Sonderstandorten wie z.B. Mooren oder auf Felsböden aus. Amphibien und Reptilien sind für die Existenz bzw. die Fortpflanzung oft auf bestimmte Sukzessionsstadien angewiesen. Schreitet z. B. die Entwicklung an Amphibienlaichgewässern fort, werden diese u. U. nicht mehr als Laichgewässer angenommen. Insbesondere die Gelbbauchunke, die Wechselkröte und die Kreuzkröte benötigen Gewässer in frühen Sukzessionsstadien. |
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Text: Thomas Dürst
letzte Aktualisierung: 1. Januar 2012