Sumpfschildkröte, Feuersalamander, Ringelnatter, Springfrosch, Zauneidechse

Erläuterungen zu den Artbeschreibungen


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Verbreitung in Bayern, Verbreitungskarten: Datengrundlage:

Die Karten basieren auf der Artenschutzkartierung Bayern (ASK) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, d.h. auf den Daten, die an das Landesamt gemeldet wurden (Stand 1. November 2012). Somit entsprechen die Karteneinträge nicht immer dem tat­sächlichen Kenntnisstand (z.B. fehlen in der Karte der Mauer­eidechse die Vorkommen in München). Dies kann gewisse Differenzen zwischen den Angaben im Text und den jeweiligen Karten bedingen.

Die Amphibien wurden in den 1980er Jahren bayernweit im Rahmen von Landkreis­kartierungen, unter Beteiligung zahlreicher LARS-Mitglieder, erfasst. Diese Kartierun­gen waren vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in Auftrag gegeben worden. Seit 1996 läuft eine Folgekartierung mit geringerer Intensität. Bisher (2011) sind noch nicht alle Landkreise zum zweiten Mal kartiert. — Zusätzlich beinhaltet die ASK Meldun­gen aus anderen Quellen.

Für Reptilien gibt es keine derartigen systematischen Erfassungen. Die Daten beruhen auf Meldungen aus Bestandserfassungen im Rahmen von Eingriffsplanungen, Auftrags­kartie­rungen in Naturschutz- oder FFH-Gebieten (z.B. Monitoring), ehrenamtlichen Erhebungen etc.

Kartendarstellung:

Die Karten sind sogenannte Rasterkarten. Sie basieren auf Vierteln (Quadranten) der Topografischen Karten 1:25.000 des Bayerischen Vermessungsamtes. Wurde die jeweilige Art in einem Quadranten nachgewiesen, erscheint in der Karte eine Signatur. Die Signatur ist für verschiedene Erfassungs­zeiträume unterschiedlich (siehe Karten­legenden); sie ist aber unabhängig von der Größe und Anzahl der Vorkommen in einem Quadranten. Aus den Karten können daher keine Aussagen über die Bestandsgrößen und die Anzahl der Vorkommen in einem Quadranten abgelesen (und damit auch nicht über Vorkommens­schwer­punkte in Bayern) werden.
Sommer-/Landlebensraum (Amphibien): Die wenigsten Amphibienarten halten sich außerhalb der Winterruhe dauerhaft in oder an Gewässern auf: Sie wandern im Frühjahr aus den Winterquartieren zu ihren Laich­gewäs­sern (soweit sie nicht darin überwintert haben) und suchen nach der Laichperiode ihren Sommerlebensraum auf. Dieser kann in unmittelbarer Umgebung des Laich­gewässers, aber auch weitab davon liegen. Die Ver­weildauer am Laichgewässer ist von Art zu Art unterschiedlich.
Laichzeit (Amphibien): Angegeben ist jeweils der Zeitraum, innerhalb dem die meisten Populationen der jewei­ligen Art normalerweise laichen; die Laichzeit an einem bestimmten Gewässer ist meist deutlich kürzer. Frühere oder spätere Laichtermine (insbesondere von wenigen Paaren oder Teilpopulationen) sind durchaus möglich. Der genaue Zeitraum ist witterungs­abhängig und kann von Jahr zu Jahr schwanken; auch laichen nicht alle Populationen einer Art zur gleichen Zeit.
Nahrung: Alle einheimischen Reptilienarten ernähren sich carnivor, ebenso die metamorpho­sierten Amphibien sowie die Larven der Schwanzlurche (Salamander, Molche). Larven der Frosch­lurche (Kröten, Frösche, Unken) dagegen ernähren sich dagegen vor allem vegetarisch; sie fressen aber auch Detritus und Aas.
Bei carnivorer Ernährung sind typische Beutetiere angegeben (soweit bekannt). Das tatsächliche Nahrungsspektrum eines Individuums kann je nach dem gegebenen Angebot stark variieren.
Gefährdung: Genannt sind wesentliche Gefährdungsfaktoren ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Rote Liste Bayern: BEUTLER, A. & B.-U. RUDOLPH (2003): Rote Liste der gefährdeten Lurche (Amphibia) Bayerns. — Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt. — Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz 166: 48—51.

BEUTLER, A. & B.-U. RUDOLPH (2003): Rote Liste der gefährdeten Kriechtiere (Reptilia) Bayerns. — Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt. — Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz 166: 45—47.
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen — zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11.2006 ("FFH-Richtlinie")

Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse): enthält die Arten, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (FFH-Gebiete).

Anhang IV: enthält die besonders streng geschützten Tier- und Pflanzenarten; diese Arten sind auch auch außerhalb der FFH-Gebiete zu schützen.

Anhang V: Arten, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungs­maßnahmen sein kann (d.h. Entnahme und Nutzung sind zu regeln).
Schutzprojekte
mit Beteiligung von LARS-Mitgliedern:
Der LARS ist weder personell noch finanziell in der Lage, Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien in größerem Umfang allein durchzuführen. Daher werden Schutzprojekte oft von anderen Organisationen (z.B. Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Land­schaftspflegeverbänden u.a.) — unter Beteiligung von Mitgliedern des LARS — initiiert und durchgeführt und auch finanziert, oder andere Organisationen sind an den Projekten maß­geblich beteiligt.
Literatur und Links (Auswahl): Es sind in der Regel nur Arbeiten und Internetseiten genannt, die sich entweder unmittelbar auf Bayern beziehen oder die sich allgemein mit der jeweiligen Art beschäftigen (z.B. Artmonografien).

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Text: Thomas Dürst
letzte Aktualisierung: 19. November 2011